Schadensregulierung bei Ihrem Sachverständigenbüro Wolfgang John
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf Ihrer Seite.
Durch Auswahl eines eigenen Sachverständigen wird gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des Fahrzeugschadens im Gutachten ermittelt werden. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Sachverständigen sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Bei Bagatellschäden von etwa 750 bis 1000 Euro genügt als Nachweis für die Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag mit Fotos vom Schaden. Bei höheren Schäden oder Totalschaden wird ein Gutachten erstellt.
Nach einem Zusammenstoß haben Sie bei leichten oder mittleren Schäden die freie Wahl zwischen zwei Abrechnungsmöglichkeiten. Sie können das Auto reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, das heißt, sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.
Gute Gründe für anwaltliche Unterstützung
Nur Ihr Anwalt gewährleistet, dass Sie nach einem Unfall auch wirklich den Ersatz des Schadens erhalten, der Ihnen zusteht, denn nur er verfolgt ausschließlich Ihre Interessen.
Wenn Sie Ihr Auto tatsächlich reparieren lassen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Die Rechnung darf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um maximal 30 Prozent übersteigen, und das Auto muss nach der kompletten Reparatur noch mindestens sechs Monate behalten werden.
Sie entscheiden, ob und wann das Auto ganz, teilweise oder gar nicht instand gesetzt wird. Erstattet werden die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie in der Rechnung ausgewiesen ist.
Die Kosten dafür übernimmt bei Alleinschuld des Gegners dessen Versicherung, sonst werden sie nach Haftungsquote aufgeteilt. Dann springt – falls vorhanden – die Rechtsschutzversicherung ein.
Nehmen Sie sich deshalb in diesen Fällen immer einen Rechtsanwalt, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen.
