Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten
Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schadensgutachten, Gutachterwahl, Kosten und Ablauf.
Darf ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?
Ja. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter vorgeschlagen oder beauftragt hat.
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das notwendige Schadensgutachten.
Warum sollte ich nicht einfach das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung nutzen?
Das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung kann sich nachteilig auswirken, wenn beispielsweise Wertminderung oder Reparaturkosten nicht vollständig berücksichtigt werden. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert Ihre Ansprüche sachlich und nachvollziehbar.
Welche Unterlagen sind für die Anfrage hilfreich?
Hilfreich sind Ihre Kontaktdaten, Fahrzeugdaten, vorhandene Fotos, Angaben zum Unfallhergang, Informationen zur gegnerischen Versicherung und – falls vorhanden – das polizeiliche Aktenzeichen.
Kann die Begutachtung auch vor Ort stattfinden?
Ja. Die Begutachtung kann im Raum Freising, Landshut, Erding, Mauern und Umgebung nach Absprache vor Ort, bei Ihnen oder in der Werkstatt erfolgen.
Wofür kann ein Gutachten genutzt werden?
Ein Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung, für rechtliche Fragestellungen, zur Beweissicherung sowie zur Ermittlung von Fahrzeugwert, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung.
