Zum Inhalt springen 0170 / 43 66 790 info@sv-john.de Unabhängige Kfz-Gutachten für Freising, Landshut und Erding
Wolfgang John GmbH Jetzt anrufen
Classic Analytics Leistung der Wolfgang John GmbH

Schadensregulierung nach unverschuldetem Unfall

Unterstützung bei der Schadensregulierung nach unverschuldetem Unfall.

Jetzt anrufen Anfrage senden
Schadensregulierung bei Wolfgang John

Schadensregulierung bei Ihrem Sachverständigenbüro Wolfgang John

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf Ihrer Seite.

Durch Auswahl eines eigenen Sachverständigen wird gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des Fahrzeugschadens im Gutachten ermittelt werden. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Sachverständigen sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Bei Bagatellschäden von etwa 750 bis 1000 Euro genügt als Nachweis für die Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag mit Fotos vom Schaden. Bei höheren Schäden oder Totalschaden wird ein Gutachten erstellt.

Nach einem Zusammenstoß haben Sie bei leichten oder mittleren Schäden die freie Wahl zwischen zwei Abrechnungsmöglichkeiten. Sie können das Auto reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, das heißt, sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.

Gute Gründe für anwaltliche Unterstützung

Nur Ihr Anwalt gewährleistet, dass Sie nach einem Unfall auch wirklich den Ersatz des Schadens erhalten, der Ihnen zusteht, denn nur er verfolgt ausschließlich Ihre Interessen.

Wenn Sie Ihr Auto tatsächlich reparieren lassen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Die Rechnung darf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um maximal 30 Prozent übersteigen, und das Auto muss nach der kompletten Reparatur noch mindestens sechs Monate behalten werden.

Sie entscheiden, ob und wann das Auto ganz, teilweise oder gar nicht instand gesetzt wird. Erstattet werden die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie in der Rechnung ausgewiesen ist.

Die Kosten dafür übernimmt bei Alleinschuld des Gegners dessen Versicherung, sonst werden sie nach Haftungsquote aufgeteilt. Dann springt – falls vorhanden – die Rechtsschutzversicherung ein.

Nehmen Sie sich deshalb in diesen Fällen immer einen Rechtsanwalt, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen.

Nächste Schritte

So kommen Sie schnell zu Ihrem Gutachten.

Anrufen oder schreiben

Wir klären Ihr Anliegen und vereinbaren kurzfristig einen Besichtigungstermin.

Fahrzeug prüfen

Der Schaden oder Fahrzeugwert wird vor Ort nachvollziehbar dokumentiert.

Gutachten nutzen

Das Ergebnis dient als Grundlage für Regulierung, Verkauf oder Bewertung.

Unfall gehabt?

Ihr unabhängiges Kfz-Gutachten ist nur einen Kontakt entfernt.

Wir klären die nächsten Schritte, dokumentieren Schäden nachvollziehbar und unterstützen Sie mit einem fachlich belastbaren Gutachten.

Jetzt anrufen Anfrage senden